Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.09.1997

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 WF 1412/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3899
OLG Nürnberg, 20.05.1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.05.1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 7 WF 1412/97 (https://dejure.org/1997,3899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung und Vergleich über die Verfahrenskosten; Vergleichbarkeit der Prozesssituation einer Erledigterklärung mit der einer Klagerücknahme

  • archive.org

    Gebührenermäßigung bei Kostenvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    GKG - Kostenverzeichnis Nr. 1202
    Gebührenermäßigung bei Vergleichsabschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 779; GKG KV Nr. 1202; ZPO § 91a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 719
  • FamRZ 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Dieser Meinung sind auch das Oberlandesgericht Nürnberg und das Oberlandesgericht Bamberg für den Fall gefolgt, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären und sich über die Kosten abschließend einigen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 610; OLG Bamberg JurBüro 1999, 95), ebenso das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Fall, dass die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und der Beklagte sogleich die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites anerkennt (OLG Düsseldorf MDR 1998, 1374).

    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob in den Fällen, in denen nach Erledigung der Hauptsache durch Erfüllung oder durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Parteien die offene Kostenfrage einverständlich durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht regeln ­ und damit das Gericht von einer streitigen Entscheidung im Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO freistellen ­ eine entsprechende Anwendung von Nr. 1202 b oder c KV in Frage kommt (in diesem Sinne KG MDR , 1997, 889; OLG Nürnberg FamRZ 99, 610; OLG Bamberg JurBüro 99, 95; OLG Düsseldorf MDR 98, 1374; OLG Frankfurt am Main JurBüro 99, 94; OLG Karlsruhe MDR 1997, 399; LG Wuppertal JurBüro,97, 536) oder nicht (vgl. OLG Nürnberg MDR 1997, 400; OLG München MDR 1999, 957; Hartmann a.a.0. Rdn. 8).

  • OLG Oldenburg, 15.03.1999 - 1 W 18/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung nach der Neufassung von § 15

    Soweit verschiedene Obergerichte (Hans. OLG Hamburg MDR 1996, 970, OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 719 [OLG Nürnberg 20.05.1997 - 7 WF 1412/97] ) für die Fälle, in denen Prozesshandlungen gegeben waren die nicht unter KV 1202 Satz fallen, aber ebenfalls den gerichtlichen Arbeitsaufwand erheblich reduzieren, wie der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs mit nachfolgender Erledigungserklärung und übereinstimmender Kostenaufhebung, vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.
  • OLG Bamberg, 28.10.1998 - 8 W 56/98

    Voraussetzungen für die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Anspruch

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4299
OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97 (https://dejure.org/1997,4299)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.1997 - 11 W 2536/97 (https://dejure.org/1997,4299)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 1997 - 11 W 2536/97 (https://dejure.org/1997,4299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Gerichtskostenbefreiung im Sinne des Gerichtskostengesetzes (GKG) für Körperschaften des öffentlichen Rechts; Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Beschwerde

  • rechtsportal.de

    GKG § 2
    Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 719
  • MDR 1998, 184
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 14.12.1989 - 14 W 814/89

    Deutsches Rotes Kreuz; Gerichtsgebührenfreiheit

    Auszug aus OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97
    Diese bejahen lediglich eine analoge Anwendung (so OLG Koblenz Rpfleger 1990, 271; OLG Frankfurt MDR 1958, 348; OLG Köln Rpfleger 1957, 91; OLG Stuttgart Rpfleger 58, 355; ebenso Oestreich/Winter/Hellstab Rn. 28 Stichwort "Deutsches Rotes Kreuz" zu § 2 GKG ).
  • OLG Koblenz, 14.02.1995 - 14 W 36/95
    Auszug aus OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß auch das OLG Koblenz (JurBüro 1995, 650), das bislang für das Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz eine Kostenbefreiung angenommen hat, eine solche nunmehr verneint, nachdem zwischenzeitlich in Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz eine abschließende Aufzählung der befreiten Organisationen erfolgt und das Rote Kreuz darin nicht genannt ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10

    Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht

    Eine unmittelbare Anwendung von § 18 DRKG auf die nach 1949 geschaffenen Organisationen des Deutschen Roten Kreuzes - zu denen auch der Kostenschuldner gehört - scheidet aus, weil insoweit neue Rechtspersönlichkeiten entstanden sind (vgl. OLG Hamburg OLGR 2006, 610 und 849; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1990, 1173).

    Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849).

  • OLG Celle, 16.11.2007 - 23 W 179/07

    Bestehen einer Gerichtskostenfreiheit des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und seine

    Deshalb gilt das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 09.12.1937 und die dort unter § 18 vorgesehene Gebührenfreiheit nicht für den 1950 gegründeten eingetragenen Verein Deutsches Rotes Kreuz (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 08.05.2007 - 23 W 94/07 - ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG München, MDR 1998, 184 und OLG Hamburg MDR 2007, 55 sowie Beschluss vom 04.10.2006 - 8 W 165/06 -).

    Die Angelegenheit ist in Niedersachsen deshalb abschließend geregelt in dem Sinne, dass gemeinnützigen Organisationen bewusst nur in einem begrenzten Umfang von der Gebührenpflicht befreit werden sollten (vgl. für das jeweilige Landesrecht auch OLG Koblenz, a. a. O., OLG Hamburg, MDR 2007, 55 sowie OLG München, MDR 1998, 184).

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06

    Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg

    Fast einhellig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass zumindest eine unmittelbare Anwendung des § 18 DRK-Gesetzes wegen der fehlenden Identität der Rechtspersönlichkeiten nicht zulässig ist (vgl. aus neuerer Zeit vor allem OLG München, NJW-RR 1998, S. 719 und OLG Koblenz JurBüro 1995, S. 650 f).
  • OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06

    Befreiung des DRK von den Gerichtskosten

    1995, 650; OLG München MDR 1998, 184.
  • OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06

    Befreiung des DRK von den Gerichtskosten

    1995, 650; OLG München MDR 1998, 184.
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